Technische Richtlinien und Hinweise
1. Pulverlackbeschichtung und Thermotransfer - Druckverfahren auf Glas
Die von uns eingesetzten Pulverlacke sind lösungsmittelfrei und umweltverträglich. Nach einer speziellen Vorbehandlung der Glasflächen werden die Pulverlacke aufgebracht und unter thermischer Einwirkung auf der Glasfläche gebunden.
Für das Beschichtungsverfahren sind Float- und Ein-Scheiben-Sicherheits-Gläser (ESG), geeignet. Ebenso werden mattierte Gläser und Pressgläser auf der glatten Oberfläche beschichtet. Verbundsicherheitsglas kann nicht beschichtet werden. Die Beschichtung erfolgt auf der Luftseite des Glases.
Für die Beschichtung von Float –Gläsern, die keine gesäumten Kanten, Ausschnitte und Bohrungen haben übernehmen wir keine Gewähr. Durch die thermische Belastung während des Fertigungsprozesses kann es zu Spannungsrissen kommen.
Bei Gläsern mit polierter Kante und einer Glasstärke ab 4mm können die Kanten auf Wunsch vollständig lackfrei bleiben.
Wird keine „lackfreie Kante“ gewünscht, kann – technisch bedingt – keine gleichmäßige, deckende Beschichtung der Kanten gewährleistet werden.
Alle Farben nach RAL, RAL-Design, Sikkens und NCS und auch nach Farbmuster sind möglich.
Pulverbeschichtete Glasflächen eignen sich ohne Einschränkungen für den Einsatz im Innenbereich.
Beschichtungen und Drucke auf Spiegelrückseiten sowie teilflächig Beschichtungen und bedrucken von abgesäuerden Spiegel werden ausgeführt.
Pulverbeschichtete Glasflächen sind blickdicht. Eine Lichtdichtheit ist bedingt durch die Farbwahl unterschiedlich zu bewerten.
Fotorealistische Drucke und Kunstdrucke auf Glas werden in Opak oder transluzenten Ausführungen gefertigt.
2. Teilflächige Beschichtung
Die teilflächige Beschichtung in Form von Streifen und Balken ist möglich. Freiformen werden nur nach vorheriger Absprache ausgeführt. Der Mindestabstand zwischen zwei Farbflächen muss 5 cm betragen.
Zweifarbbeschichtungen können ausgeführt werden. Auf der beschichteten Fläche sind die Übergänge des Pulverauftrages der zweiten Farbbeschichtung zu erkennen.
3. Abmessungen und Toleranzen
Glasformate bis zu einer Länge von 4000 mm und einer Breite von 1250 mm werden beschichtet. Breiten über 1250 mm nach Absprache. Beschichtet werden Glasdicken von 2 mm bis 12 mm. Die Beschichtungen von Gläsern mit Dicken von 15 mm und 19 mm sind abhängig vom Gewicht und der Form des Glases. Beschichtungen erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung.
Glasdickentoleranzen nach DIN 572 Teil 2
Zuschnitt, Längentoleranzen nach DIN EN 572 abhängig von der jeweiligen Art der Kantenbearbeitung.
Eingeschränkte Toleranzen für Rechteckzuschnitte nach vorheriger Klärung können ausgeführt werden.
Ausbildung von Kanten für vorgespanntes Glas, gesäumt, geschliffen und poliert nach DIN 1249 T 11.
Toleranzen für Eckabschnitte, Eckausschnitte, Randausschnitte und Ausschnitte in der Fläche nach EN 12150.
Sondertoleranzen, Fertigung auf CNC-Bearbeitungszentrum. Minimaler Innenradius bei Ausschnitten gleich der Glasdicke. Sichtbare und spürbare Polierspuren und Polierriefen sind zulässig.
Toleranzen von Bohrungsdurchmessern und Lage nach EN 12150.
4. Visuelle Beurteilung der Beschichtung
Das Glas wird vor der Beschichtung nach den Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen geprüft. Zulässige Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc., die nach der Beschichtung auffällig sind geben keinen Grund zur Beanstandung.
Generell wird die Beschichtung von der nicht beschichteten Fläche in der Durchsicht beurteilt. Die Beurteilung ist angelehnt an die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen.
Beschichtete Gläser werden in der Lage des Einsatzes beurteilt. Betrachtungsabstand 1 Meter.
Farbabweichungen können bedingt durch die Eigenfärbung des Glases auftreten. Insbesondere beschichtetes Float- Glas (Grünglas) zeigt leichte Farbunterschiede, z.B. eine weiße Farbbeschichtung wird in der Durchsicht eine mintgrüne Verfärbung zeigen. Farbeinschlüsse abweichender Farben sind nicht zulässig. Der optische Gesamteindruck von beschichtetem Glas aus einer Fertigung ist gegeben. Leichte Farbabweichungen bei Nachbestellungen sind möglich und geben keinen Grund zur Beanstandung.
Wolkenbildungen bei einer nicht hinterleuchteten Glasfläche sind nicht zulässig.
Die Ansicht auf die beschichtete Glasrückseite von Standardbeschichtungen wird nicht beurteilt. Bei vorgesehener Betrachtung von beiden Seiten empfehlen wir eine Bemusterung.
Ist die pulverbeschichtete Fläche ebenfalls Sichtseite werden Lacke mit strukturier Oberfläche eingesetzt um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erzielen.
Effektlacke wie z.B. RAL 9006 Weißaluminium und 9007 Graualuminium zeigen einen stark reduzierten Effekt.
Beigestellte Gläser mit Ausschnitten und Bohrungen, die auf Grund ihrer Geometrie ein beschichten nur auf der Zinnseite zulassen und nach dem beschichten Rückstände zeigen, können nicht beanstandet werden. Rückstände auf der Zinnseite der Gläser werden teilweise erst nach der Beschichtung sichtbar.
Sollen Gläser ohne ESG-Prüfstempel ausgeführt werden, ist dies bei Bestellungen zu vermerken. Ohne diesen Hinweis ist eine Beanstandung nicht möglich.
5. Montage
Die beschichteten Gläser können mit geeigneten Punkthaltern montiert werden.
Beim Verkleben von beschichteten Gläsern sind die Hinweise der Kleberhersteller zu berücksichtigen. Lösungsmittelhaltige Klebstoffe dürfen nicht verwendet werden. Die Oberfläche ist vor dem Verkleben mittels eines Schleifpapieres leicht aufzurauen. Flächen müssen frei von Fetten, Ölen und Stäuben sein. Die Verklebung kann nur auf nicht saugenden Untergründen vorgenommen werden. Eine Gewähr bei unsachgemäßer Verarbeitung wird nicht übernommen.
6. Reinigung
Die Glasoberfläche ist mit geeigneten Glasreinigern zu reinigen.
Für die Reinigung von beschichteten Flächen keine lösungsmittelhaltigen Reiniger verwenden.
Übliche Spülmittel oder Seifenlaugen verwenden.
7. Beurteilung von rückseitig bedruckten Glasflächen
Fotorealistische Darstellungen, Kunstdrucke und mehrfarbige Flächen haben bedingt durch das vorgelagerte Glas und des thermischen Fertigungsprozesses minimale Farbabweichungen gegenüber Ausdrucken auf Papier. Diese minimalen Farbabweichungen geben keinen Grund zu Beanstandungen.
Fertigungsbedingt ist ein Überdruck von umlaufend 5 mm bei der Größenfestlegung der Bilddatei zu berücksichtigen.
Toleranzen der Darstellung zur Glaskante betragen +-2mm.